Altersvorsorgereform 2027: Der Kapitalmarkt wird zur neuen Säule der privaten Vorsorge
Mit der Zustimmung des Bundesrates vom 8. Mai 2026 ist aus einer lange geführten Debatte geltendes Recht geworden: Das Altersvorsorgereformgesetz stellt die private Altersvorsorge ab 2027 neu auf und rückt den Kapitalmarkt stärker in den Mittelpunkt. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein strukturelles Problem. Die gesetzliche Rente bleibt das Fundament der Alterssicherung, sie allein wird jedoch für viele Menschen nicht genügen, um den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Private Vorsorge muss daher wieder attraktiver, verständlicher und wirksamer werden.