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Franklin Templeton ist bestrebt, einen hervorragenden Kundenservice zu bieten. Dazu gehört auch, Beschwerden von Kunden fair und gleichberechtigt zu bearbeiten und beizulegen. Beschwerden können kostenfrei eingereicht werden.

Die Bearbeitung von Beschwerden hat in jedem Fall hohe Priorität, wobei eine zeitnahe Beilegung das vorrangige Ziel ist. Beschwerden bieten die Möglichkeit, die Qualität der Dienstleistungen von Franklin Templeton („FT“) kontinuierlich zu verbessern und die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen.

Klicken Sie hier, um die Richtlinie von FTIS zur Beschwerdebearbeitung aufzurufen.

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung sind sich die einzelnen mit FTI verbundenen Anlageverwalter bewusst, dass ihre Entscheidungen bei der Stimmrechtsausübung den Wert von Beteiligungen beeinflussen können.

Jeder Anlageverwalter ist verpflichtet, seiner treuhänderischen Pflicht nachzukommen und Stimmrechte im besten Interesse der Anteilinhaber auszuüben. Zu diesem Zweck haben die Anlageverwalter Richtlinien und Verfahren zur Stimmrechtsausübung eingeführt, die als Leitlinien für Abstimmungsentscheidungen dienen und den Prozess beschreiben, nach dem diese Entscheidungen getroffen werden.

Die Anlageverwalter von Franklin Templeton, die OGAW oder andere Fonds beraten, haben die administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten für Aktien an die Proxy Group innerhalb von Franklin Templeton Companies, LLC (die „Proxy Group“), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Franklin Resources, Inc., delegiert.

Sämtliche bei der Proxy Group eingehenden Stimmrechtsvollmachten werden gemäß den Weisungen der Anlageverwalter ausgeübt. Die Anlageverwalter treffen ihre Abstimmungsentscheidungen nach eigenem, unabhängigem Ermessen.

Aufzeichnungen zur Stimmrechtsausübung, aus denen die jeweilige Position zu den zur Abstimmung gestellten Beschlüssen hervorgeht, können den Anteilinhabern kostenlos angefordert werden. 

FT ist verpflichtet, über eine Richtlinie zur Auftragsausführung zu verfügen, in der die Maßnahmen beschrieben werden, die FT ergreift, um bei der Ausführung eines Kundenauftrags das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Einen Überblick über die Richtlinie von FT zur bestmöglichen Ausführung von Aufträgen finden Sie hier (PDF, <200 KB).

FT ist verpflichtet, über eine Richtlinie zu Interessenkonflikten zu verfügen, in der die Maßnahmen beschrieben werden, die FT ergreift, um mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren und zu steuern.

Einen Überblick über die Richtlinie von FT zu Interessenkonflikten finden Sie hier (PDF, <200 KB).

Als ordnungsgemäß zugelassene Verwaltungsgesellschaft für OGAW- und AIF-Fonds ist FTIS verpflichtet, detaillierte Informationen zu ihrer Vergütungspolitik offenzulegen.

Detaillierte Informationen zur Vergütungspolitik von FTIS finden Sie hier (PDF, <200 KB).

Diese umfassen insbesondere eine Beschreibung der Berechnung von Vergütungen und Leistungen sowie Angaben zu den Personen, die für die Gewährung der Vergütungen und Leistungen verantwortlich sind, einschließlich der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses.

 FTIS verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung eines ethischen, transparenten und verantwortungsvollen Arbeitsumfelds, das zur Integrität und zum Erfolg des Unternehmens beiträgt.

FTIS ermutigt dazu, bekannte oder vermutete Verstöße gegen nationales Recht oder EU-Recht über die dafür vorgesehenen internen und externen Meldekanäle zu melden.

FTIS stellt sicher, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor Repressalien geschützt werden, und dass sichere und vertrauliche Meldewege zur Verfügung stehen.

Klicken Sie hier, um die Richtlinie zum Hinweisgeberschutz von FTIS aufzurufen.

Meldekanal von FTIS:
Daniel Scire: [email protected]
Alternativ, im Falle seiner Abwesenheit: Volker Bach: [email protected]