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Orientierung vor Entscheidung

Was bedeutet die Reform für Ihre private Altersvorsorge?

Mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) kommt ab 2027 eine neue Möglichkeit hinzu, staatliche Förderung mit langfristigem Investieren am Kapitalmarkt zu verbinden. Das heißt nicht, dass das AVD automatisch die richtige Lösung für jeden Menschen ist. Entscheidend sind Ihre bestehende Vorsorge, Ihr Anlagehorizont, Ihre Risikobereitschaft und Ihre persönlichen Ziele.

Kein Stichtagsrennen zum 1. Januar 2027
Sie müssen zum Start der neuen Regelungen keine vorschnelle Entscheidung treffen. Informieren, bestehende Verträge prüfen, Möglichkeiten vergleichen und anschließend entscheiden: Dabei möchten wir Sie Schritt für Schritt unterstützen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Bis 540 €

Grundzulage pro Jahr

Bis 300 €

Kinderzulage pro Kind und Jahr

Ab 10 €

Monatlicher Mindesteigenbeitrag

Fonds & ETFs

Kapitalmarktanlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie

AVD verstehen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Altersvorsorge kann aus mehreren Bausteinen bestehen: gesetzlicher Rente, möglicher betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge. Das AVD ergänzt ab 2027 die Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.

Eigenbeitrag einzahlen

Sie zahlen regelmäßig einen Betrag in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ein. Der gesetzliche Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr.

Staatliche Förderung erhalten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, fließen staatliche Zulagen in den Vertrag – zum Beispiel eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr.

Langfristig in Fonds und ETFs investieren

Das Kapital kann in geeignete Fonds, ETFs und weitere zulässige Anlageformen investiert werden. Ziel ist langfristiger Vermögensaufbau für den Ruhestand.

Kapital im Ruhestand nutzen

Zum Ruhestand stehen gesetzlich vorgesehene Auszahlungswege zur Verfügung – etwa ein langfristiger Auszahlungsplan oder eine lebenslange Rente.

Was ändert sich ab 2027 bei der privaten Altersvorsorge

Mehr Kapitalmarkt, neue Förderung, mehr Auswahl.

Die Reform soll die geförderte private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und flexibler gestalten und stärker auf langfristige Renditechancen ausrichten.

AVD als neue Möglichkeit der privaten Altersvorsorge

Neu sind förderfähige Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Dadurch kann stärker in Kapitalmarktanlagen investiert und Renditechancen ausgenutzt werden. Gleichzeitig bleiben auch Garantieprodukte möglich.

Neue Logik bei der staatlichen Förderung

Die Förderung richtet sich stärker nach dem eigenen Sparbeitrag. Kleine und mittlere Beiträge werden besonders hoch gefördert; Familien können zusätzlich Kinderzulagen erhalten.

Mehr Personengruppen sind zulageberechtig

Künftig können unter anderem auch bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.

Riester bleibt – aber verändert sich

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Riester-Neugeschäft ab 2027 wird durch die neue Produktwelt des Altervorsorgedepots abgelöst. Ein Wechsel in die neue Förderung sollte individuell geprüft werden.

Staatliche Förderung

Wie viel gibt der Staat beim Altersvorsorgedepot dazu?

Die persönliche Förderung hängt insbesondere vom eigenen Sparbeitrag, von Kindern und von den steuerlichen Voraussetzungen ab.

Grundzulage

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr beträgt die Zulage 50 %. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € beträgt sie 25 %. So sind maximal 540 € Grundzulage im Jahr möglich.

Kinderzulage

Für jedes Kind kann ein zulageberechtigter Elternteil bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr erhalten: bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € wird jeder eingezahlte Euro mit einem Euro Kinderzulage ergänzt.

Berufseinsteigerbonus

Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann einmalig 200 € zusätzlich erhalten.

Steuerlicher Vorteil

Eigenbeiträge und Zulageanspruch können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.

Die sogenannte Frühstartrente, auf die ab 2027 Kinder zwischen sechs und 18 Jahren Anspruch haben, ist ebenso Teil der Reform und kann ein wichtiger Baustein bei den Vorsorgeüberlegungen von Familien sein. Besonders positiv ist, dass die Frühstartrente nahtlos in ein langfristiges Altersvorsorgedepot überführt werden kann.

Altersvorsorgedepot: Drei Beispielrechnungen zu Förderung und möglicher Wertentwicklung

Wir zeigen Ihnen in drei vereinfachten Modellrechnungen, wie Eigenbeitrag, Förderung und Anlagehorizont zusammenspielen können. Wer früh beginnt, gibt seinem Geld mehr Zeit – und kann stärker vom Zinseszinseffekt profitieren.

AVD für Berufseinsteiger

24 Jahre
30 € Eigenbeitrag im Monat

Eigener Jahresbeitrag: 360 €
Grundzulage: +180 €
Berufseinsteigerbonus: +200 €
Sparsumme im 1. Jahr: 740 €

50 % Förderquote*
Für jeden selbst eingezahlten Euro kommen 50 Cent Grundzulage ab dem zweiten Jahr hinzu.

Mögliches Vermögen mit 67***

bei 5 % Rendite p.a. - ca. 78.800 €
bei 7 % Rendite p.a. - ca. 137.200 €

AVD für Elternteil mit Kindern

40 Jahre · 2 Kinder (8 und 5 Jahre)
50 € Eigenbeitrag im Monat

Eigener Jahresbeitrag: 600 €
Grundzulage: +240 €
Kinderzulage (Kind 1 und 2): +600 €
Sparsumme im 1. Jahr: 1.440 €

140 % Förderquote**
Auf jeden selbst eingezahlten Euro kommen in diesem Modellfall 1,40 € staatliche Zulagen im ersten Jahr hinzu.

Mögliches Vermögen mit 67***

bei 5 % Rendite p.a. - ca. 72.500 €
bei 7 % Rendite p.a. - ca. 100.500 €

AVD für über 50-jährige

55 Jahre
150 € Eigenbeitrag im Monat

Eigener Jahresbeitrag: 1.800 €
Grundzulage: +540 €
Kinderzulage: -
Sparsumme im 1. Jahr: 2.340 €

30 % Förderquote*
Im Durchschnitt kommen auf jeden selbst eingezahlten Euro 30 Cent Grundzulage hinzu – dies umfasst die maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr.

Mögliches Vermögen mit 67***

bei 5 % Rendite p.a. - ca. 37.200 €
bei 7 % Rendite p.a. - ca. 41.900 €

* Förderquote: Verhältnis der dargestellten laufenden staatlichen Zulagen zum eigenen Jahresbeitrag. Der einmalige Berufseinsteigerbonus ist bei der 50-%-Angabe nicht berücksichtigt.

**Die Kinderzulage wurde für Kind eins noch 17 jahre berücksichtigt, für Kind 2 noch 20 Jahre bis zu einem maximalen Bezugsalter für Kindergeld von 25 Jahren. Der tatsächliche Anspruch auf Kindergeld hängt von der individuellen Situation ab.

*** Modellrechnung: Vereinfachte Hochrechnung bis zum Alter von 67 Jahren mit konstanten jährlichen Einzahlungen, Wiederanlage der Erträge und einer hypothetischen Rendite von 5 % beziehungsweise 7 % p. a. Kosten, Steuern, Inflation sowie mögliche Änderungen der Förderung sind nicht berücksichtigt. Die dargestellten Renditen sind keine Prognose.

Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.

Wie werden Einzahlungen, Erträge und Auszahlungen beim AVD besteuert?

Heute ansparen, später versteuern und auszahlen. Beim AVD unterscheiden sich Ansparphase und Auszahlphase deutlich.

Bauen Sie Ihr Altersvorsorgedepot auf

Erträge innerhalb des geförderten Vertrags werden grundsätzlich nicht laufend besteuert. Auch Umschichtungen innerhalb des Vertrags lösen grundsätzlich keine laufende Besteuerung aus.

Wählen Sie, wie Sie Ihr Geld erhalten möchten

Leistungen aus geförderten Altersvorsorgeverträgen werden grundsätzlich nachgelagert – also in der Auszahlphase – mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Dieser ist im Ruhestand jedoch meist niedriger als während Ihres Erwerbslesen.

Auszahlung als lebenslange Rente

Eine lebenslange Leibrente ist nach den gesetzlichen Vorgaben möglich. Eine Vererbung von Restkapital ist in dieser Variante grundsätzlich nicht vorgesehen.

Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr

Der Auszahlungsplan muss so gestaltet sein, dass er frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet. Verbleibendes Restvermögen kann grundsätzlich vererbbar sein.

Einmalige Auszahlung von bis zu 30 % des Kapitals

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des verfügbaren Kapitals außerhalb der laufenden Leistungen ausgezahlt werden.

Warum Franklin Templeton beim Thema Altersvorsorgedepot?

Wenn Altersvorsorge stärker auf den Kapitalmarkt setzt, hilft Kapitalmarkt-Know-how.

Franklin Templeton verbindet jahrzehntelange Erfahrung an den globalen Kapitalmärkten mit Investment- und Produktkompetenz. So entstehen Anlagebausteine für langfristigen Vermögensaufbau.

Kapitalmarkt- und Investmenterfahrung

Langjährige Investmenterfahrung und eine globale Perspektive helfen uns, Chancen und Risiken an den Kapitalmärkten im Interesse unserer Anleger einzuordnen.

Produktkompetenz

Mit aktiven Fonds und ETFs bieten wir Investmentbausteine für unterschiedliche Anlageziele und Anforderungen im Rahmen des Altervorsorgedepots.

Starke Partner

Über unsere Vertriebspartner erhalten Anleger Zugang zu unseren Investmentlösungen – mit Beratung oder als selbstbestimmte Anlageentscheidung.

Ihr nächster Schritt

Wie geht es beim Altersvorsorgedepot für Sie weiter?

Das Altervorsorgedepot könnte die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend verändern. Franklin Templeton stellt dazu Investmentlösungen bereit. Informieren Sie sich bei unserem Partner Finanzguru über aktuelle Entwicklungen sowie den geplanten Marktstart.
 

AVD, Riester oder ETF

AVD, Riester oder ETF-Sparplan?

Die private Altersvorsorge kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Neben der Riester-Rente als staatlich geförderter Vorsorgelösung setzen viele Anleger auf Fonds- und ETF-Sparpläne als Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau. Mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) kommt nun eine zusätzliche Möglichkeit hinzu, gezielt für den Ruhestand vorzusorgen. Die verschiedenen Modelle unterscheiden sich bei Förderung, Flexibilität, Anlagefreiheit, Kosten und Besteuerung.

Merkmal Altersvorsorgedepot Klassische Riester-Rente ETF-/Fondssparplan
Staatliche Förderung Bis 540 € Grundzulage jährlich, zusätzlich mögliche Kinderzulagen Zulagen nach bisheriger Riester-Systematik Keine spezielle Altersvorsorgezulage
Kapitalmarktchancen Fonds und ETFs; renditeorientiert ohne verpflichtende Kapitalgarantie möglich Je nach Vertrag; Garantievorgaben können Anlage begrenzen Breite Auswahl an Fonds und ETFs
Flexibilität Für Altersvorsorge vorgesehen; Verfügbarkeit eingeschränkt Für Altersvorsorge gebunden Grundsätzlich frei verfügbar
Besteuerung Ansparphase Erträge im geförderten Vertrag grundsätzlich nicht laufend besteuert Steuerlich geförderte Ansparphase Reguläre Kapitalertragsbesteuerung, soweit Freibeträge nicht greifen
Besteuerung Auszahlung Grundsätzlich persönlicher Einkommensteuersatz Grundsätzlich persönlicher Einkommensteuersatz Kapitalertragsbesteuerung auf Erträge nach den jeweils geltenden Regeln
Kosten Standardprodukt: Effektivkosten max. 1,0 % p. a. Vertragsabhängig Je nach Fonds, ETF und Anbieter teilweise sehr niedrig

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot (AVD)

Muss ich direkt zum 1. Januar 2027 investieren?

Nein. Das AVD ist freiwillig. Sie können sich zuerst informieren, bestehende Vorsorgeverträge prüfen und später entscheiden. Ein früher Start kann wegen des längeren Anlagehorizonts Vorteile haben, aber es gibt keinen Grund, eine Entscheidung ohne ausreichende Information zu überstürzen.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich weitergeführt werden. Ob ein Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Vertrag, Kosten, Garantien, Förderung und Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb sollte ein Wechsel nicht allein aufgrund der neuen Produktbezeichnung erfolgen.

Kann ich mit dem AVD Geld verlieren?

Ja. Bei einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie können Kapitalmarktanlagen im Wert schwanken, und Verluste sind möglich. Je länger der Anlagehorizont, desto mehr Zeit besteht grundsätzlich, Schwankungen auszugleichen – eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.

Kann ich im AVD in ETFs investieren?

Ja. Fonds und ETFs gehören zu den vorgesehenen Anlageformen eines förderfähigen Altersvorsorgedepots. Welche konkreten Produkte zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab.

Wer kann die neue Förderung nutzen?

Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Neben vielen Beschäftigten können künftig unter anderem auch bestimmte Selbstständige sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.

Ist das AVD dasselbe wie ein normales Wertpapierdepot?

Nein. Ein AVD ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit staatlicher Förderung und besonderen steuerlichen Regeln. Dafür ist das Kapital stärker an den Vorsorgezweck gebunden und weniger frei verfügbar als bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot.

Für wen ist das Altersvorsorgedepot relevant?

Für alle, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgen möchten.

Kann ich auf das angesparte Kapital vorzeitig zugreifen?

Das Altersvorsorgedepot ist auf die langfristige Altersvorsorge ausgerichtet. Ein vorzeitiger Zugriff ist daher in der Regel eingeschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft, um die staatliche Förderung zu sichern.

Kann ich noch mehr als 1.800 € in das AVD einzahlen?

In das Altersvorsorgedepot können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Staatlich gefördert werden aber nur die Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr.

Für wen ist das Altersvorsorgedepot nicht geeignet?

Das Altersvorsorgedepot ist eher nicht geeignet, wenn Sie kurzfristig oder flexibel auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen möchten, da es gezielt der langfristigen Altersvorsorge dient und die staatliche Förderung an entsprechende Voraussetzungen gebunden ist.

Transkript des Videos:

Altersvorsorgedepot einfach erklärt.

Sie bestimmen Ihren Eigenbeitrag. Der Staat unterstützt Ihre Vorsorge – z. B. bis zu 540 € pro Jahr, plus mögliche Kinderzulagen. Ihr Geld wird in zulässige Fonds und ETFs investiert – an den Kapitalmärkten weltweit. Kapitalmärkte schwanken. Deshalb zählt der langfristige Blick. Langfristig investieren – Zeit arbeitet für Sie. Die Anlagestrategie kann sich mit Ihrem Anlagehorizont verändern – für mehr Stabilität, je näher der Ruhestand rückt. Innerhalb des Altersvorsorgedepots können Anlagen umgeschichtet werden – flexibel und steueroptimiert. ZIELE: Ihr Weg bleibt bestehen – Schritt für Schritt näher an Ihre persönlichen Ziele. Bis zu 30% einmalig, per Auszahlungsplan oder als lebenslange Rente - Sie entscheiden, wie Sie Ihr Geld im Ruhestand nutzen möchten. Vorsorgen heißt, sich Möglichkeiten für später zu schaffen. Unser Fazit: Einzahlen. Förderung nutzen. Investieren. Langfristig vorsorgen. Das Altersvorsorgedepot bringt Kapitalmarktchancen in Ihre Altersvorsorge.
Informieren Sie sich und finden Sie heraus, wie es für Sie funktioniert: https://www.franklintempleton.de/mit-uns-investieren/altersvorsorgedepot-privatanleger