Vereinbarungen zu MyFunds inklusive Post-Box (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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1. Begriffsbestimmungen und Leistungsangebot
Die Franklin Templeton International Services S.à r.l., 8A, rue Albert Borschette L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, („FTIS“) ist die Verwaltungsgesellschaft verschiedener in Luxemburg domizilierender Investmentgesellschaften. Sie ist berechtigt, Personen in Deutschland Anteile an von ihr verwalteten und nicht von ihr verwalteten Investmentfonds anzubieten.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Eine Person (einschließlich ihrer Bevollmächtigten) , die Anteile durch die FTIS erwirbt, von dieser verwahren lässt und ggf. durch die FTIS zurückgibt, wird im Folgenden als „Anleger“ bezeichnet.
Die FTIS und der Anleger vereinbaren, dass die Führung des Anteilinhaberdepots per internetbasiertem MyFunds inklusive elektronischer Post-Box erfolgt. Die Abwicklung von Transaktionen in Investmentanteilen (Erwerbe, Rückgaben, Umschichtungen) erfolgt über MyFunds, sofern die entsprechenden Funktionen von FTIS angeboten werden.
Hierfür hält die FTIS selbst oder von ihr beauftragte Dritte die erforderlichen Einrichtungen vor und schafft die Voraussetzungen für den authentischen, vertraulichen, integren und verbindlichen Austausch von Daten zwischen dem Anleger und der FTIS über das Internet.
Ausführliche Sicherheitshinweise erhält der Anleger über die Homepage der FTIS.
Unter MyFunds sind die Funktionen der Depoteinsicht und zum Erwerb und zur Rückgabe (auch in Form von Umschichtungen) von Investmentanteilen sowie der Änderung verschiedener persönlicher Daten auf der Website der FTIS, angebotene Funktionen des „Mobile Banking“ sowie alle Funktionen und Applikationen (z. B. Apps) zu verstehen, welche die FTIS ausschließlich ihren volljährigen Anleger zur Verfügung stellt. Minderjährige Anleger haben keinen Anspruch auf Zugang zu den hier genannten Funktionen.
MyFunds bietet keine Anlageberatung an und jegliche Informationen auf den Internetseiten dürfen nicht als persönliche Empfehlung verstanden werden, sondern stellen produktspezifische Informationen betreffend Investmentfonds und/oder Anlagestrategien dar.
2. Teilnahme
(1) Der Anleger kann Einblick in sein Anteilinhaberdepot und Depotauszüge nehmen, Käufe, Verkäufe und Umschichtungen von Investmentanteilen mittels MyFunds in dem angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der FTIS betreffend Investmentfonds mittels MyFunds abrufen.
(2) FTIS hat das Recht, den Umfang der über MyFunds abwickelbaren Geschäftsvorgänge sowie die Art und Weise der Nutzung von MyFunds unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Anlegers jederzeit zu verändern oder von weiteren Auflagen abhängig zu machen. FTIS wird den Anleger über derartige Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form unterrichten.
(3) FTIS strebt an, den Zugriff auf MyFunds zeitlich umfassend verfügbar zu machen. Jedoch kann aus technischen oder betrieblichen Gründen, die nicht von FTIS zu vertreten sind (z. B. höhere Gewalt, Störung der Telekommunikations- oder Netzverbindungen), die Verfügbarkeit zeitweilig nicht gegeben sein. Zeitweilige Verfügbarkeitsbeschränkungen sind ferner möglich für die Durchführung systembedingter Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die für einen ungestörten Betriebsablauf von MyFunds im Interesse des Anlegers erforderlich sind.
(4) Anteilinhaberdepots, die als Gemeinschaftsdepots geführt werden, können aus technischen Gründen ausschließlich mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Depots“) in MyFunds genutzt werden. Im Falle von Anteilinhaberdepots für Minderjährige setzt die Nutzung von MyFunds ebenfalls die Einzelverfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter voraus.
3. Nutzungsvoraussetzungen
(1) MyFunds darf weder direkt noch indirekt oder im Auftrag von einer US-Person (wie im jeweiligen Prospekt definiert) oder im Auftrag von einer Person aus irgendeiner anderen Jurisdiktion genutzt werden, für die die Zeichnung oder der Erwerb von Investmentanteilen nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig ist.
(2) Der Anleger benötigt für die Nutzung von MyFunds die mit FTIS vereinbarten personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich als berechtigter Anleger auszuweisen und Aufträge zu autorisieren. Statt eines personalisierten Sicherheitsmerkmals kann unter Umständen auch ein biometrisches Merkmal des Anlegers zum Zwecke der Authentifizierung beziehungsweise Autorisierung vereinbart werden. Die Vereinbarung erfolgt dergestalt, dass FTIS unter Berücksichtigung der Interessen des Anlegers die notwendigen personalisierten Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente dem Anleger mitteilt bzw. zur Verfügung stellt und der Anleger sein Einverständnis durch Gebrauch bzw. Nutzung der Merkmale erklärt.
(3) Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind personalisierte Merkmale, die FTIS dem Anleger zum Zwecke der Authentifizierung bereitstellt. Personalisierte Sicherheitsmerkmale können auch alphanumerisch sein.
(4) Authentifizierungsinstrumente sind personalisierte Instrumente oder Verfahren, deren Verwendung zwischen FTIS und dem Anleger vereinbart wurden, und die vom Anleger zur Erteilung eines Auftrags in MyFunds verwendet werden. Insbesondere mittels folgender Authentifizierungsinstrumente kann das personalisierte Sicherheitsmerkmal (zum Beispiel TAN) im Ermessen von FTIS zur Verfügung gestellt werden:
a) PIN-Brief
b) MyFunds App auf einem mobilen Endgerät (zum Beispiel Mobiltelefon) zum Empfang oder zur Erzeugung von einmaligen Passcodes.
c) mobiles Endgerät zum Empfang von einmaligen numerischen Pass-Codes per SMS oder eMail.
(4) Der Anleger ist zur Führung seines/seiner Anteilinhaberdepots über MyFunds in dem von FTIS angebotenen Umfang berechtigt, wenn ihm seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (PIN, einmalige numerische Pass-Codes oder sonstige Autorisierungsfunktionen bekannt gegeben worden sind, und er die gegebenenfalls erforderliche Geräteregistrierung (Hardwarebindung) oder Registrierung/Hinterlegung persönlicher Authentifizierungsmerkmale (z. B. biometrische Merkmale) nach Voraussetzung der angebotenen Applikationen vorgenommen hat.
4. Zugang zu MyFunds
(1) Der Anleger erhält Zugang zu MyFunds, wenn
a) dieser seine Zugangsnummer und seine Zugangsdaten (z.B. PIN) übermittelt oder sich über sonstige zur Verfügung gestellte Applikationen registriert, angemeldet und gegebenenfalls über weitere persönliche Authentifizierungsmerkmale angemeldet hat,
b) die Prüfung dieser Daten bei FTIS eine Zugangsberechtigung ergeben hat und
c) keine Sperre des Zugangs vorliegt.
Nach Gewährung des Zugangs zu MyFunds kann der Anleger Informationen abrufen oder Aufträge erteilen.
(2) Die von FTIS dem Anleger erteilten Zugangsdaten muss der Anleger in seine nur ihm bekannten Zugangsdaten umwandeln. Erst dann stehen die Dienste von MyFunds dem Anleger zur Verfügung. Er kann jederzeit seine Zugangsdaten ändern und seine personalisierten Sicherheitsmerkmale sperren und neue anfordern oder registrierte persönliche Authentifizierungsmerkmale löschen. Bei einer Änderung der Zugangsdaten werden die bisherigen ungültig. Eine Sperre kann durch ein vom Anleger unterzeichnetes Schreiben (im Original, nicht per Telefax) oder über MyFunds veranlasst werden. In Notfällen steht die Telefonnummer des Sperrdienstes Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 an deutschen Arbeitstagen (ausser an deutschen gesetzlichen Feiertagen sowie den 24.12. und 31.12.) zur Verfügung, die über die Internetseite der FTIS zu erfahren ist.
(3) Falls der Zugriff über Kommunikationsmittel erfolgt, die anderen Betreibern unterstehen, obliegt es dem Anleger, die dafür notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und technischen Vorschriften eingehalten werden.
5. Auftragserteilung
(1) Der Anleger muss Aufträge in MyFunds zu deren Wirksamkeit mit dem von FTIS bereit gestellten personalisierten Sicherheitsmerkmal oder mit dem vereinbarten biometrischen Sicherheitsmerkmal autorisieren und FTIS mittels MyFunds übermitteln. FTIS bestätigt mittels MyFunds den Eingang des Auftrags.
(2) Weisungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen sind wirksam abgegeben, wenn der Anleger die in der Benutzerführung vorgeschriebene Freigabe zur Übermittlung vorgenommen hat.
Der Anleger ist verpflichtet, seine Auftragsdaten sorgfältig zu prüfen, bevor er seine Freigabe erteilt.
Bei Vorgängen, die zum Beispiel der Autorisierung bedürfen, ist die Freigabe maßgebend. Mit Zugang der Freigabe bei der FTIS wird ein ihr erteilter Auftrag wirksam.
(3) Im Falle eines Ausfalls von MyFunds (und nur dann) können die Anleger ihre Aufträge der FTIS per Brief, per Email, der ein eingescannter, unterschriebener Auftrag angehängt ist, oder per Fax einreichen.
(4) Sofern MyFunds die Funktion nicht anbietet, kann die Änderung oder Stornierung eines Auftrags von MyFunds auf konventionellen Kommunikationswegen gemäß Unterabsatz 3, jedoch nicht telefonisch, erfolgen. FTIS kann eine Änderung bzw. Stornierung allerdings nur umsetzen, wenn ihr der entsprechende Auftrag so zeitig zugeht, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebsablaufs und unter Berücksichtigung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, insbesondere zu Investmentfonds, möglich ist.
(5) Ein etwaig bestehendes Widerrufsrecht nach § 305 Kapitalanlagegesetzbuch bleibt unberührt. Das Widerrufsrecht kann nur außerhalb von MyFunds geltend gemacht werden, es sei denn, MyFunds sieht eine Widerrufmöglichkeit ausdrücklich vor.
6. Auftragsbearbeitung
(1) Die Bearbeitung der Aufträge in MyFunds erfolgt im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes und im Einklang mit der Transaktionsbedingungen, die im Verkaufsprospekt des betreffenden Investmentfonds ausgeführt sind (im Besonderen Annahmefristen und Fonds-Bewertungstage). Geht der Auftrag nach dem im Verkaufsprospekt des jeweiligen Investmentfonds bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag der FTIS, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst an diesem Tag.
(2) FTIS wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen:
a) der Anlegerhat den Auftrag autorisiert.
b) Der SEPA-Lastschrifteinzug in Höhe des Kaufpreises der Investmentanteile ist erfolgreich.
Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 dieses Paragraphen 6.2 vor, führt FTIS die Aufträge in MyFunds aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird FTIS den in MyFunds erteilten Auftrag nicht ausführen und den Anleger entsprechend durch eine Nachricht in seiner Post-Box oder auf andere Weise informieren. FTIS wird soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
(4) FTIS wird den Anleger auch informieren, wenn zwar alle Ausführungsbedingungen erfüllt waren, die Ausführung des Auftrages aber aus anderen Gründen zurückgewiesen wurde.
(5) Um das gewünschte Geschäft durchführen zu lassen, hat der Anleger unter Berücksichtigung der Gründe für die Ablehnung des ersten Auftrags einen neuen Auftrag zu erteilen.
(6) Der Anleger hat die ihm in MyFunds mitgeteilten Informationen und Ausführungsdaten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(7) Der Anleger ist verpflichtet, sich nach Erteilung von Aufträgen zum Erwerb oder zur Rückgabe bzw. der Umschichtung von Investmentanteilen von der Ausführung des Auftrags durch FTIS unverzüglich zu vergewissern. Nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge hat der Anlegerder FTIS unverzüglich anzuzeigen.
(8) Die in den Anteilinhaberdepots aufgeführten Anteilspreise sind die gemäß dem Verkaufsprospekt und der Satzung des betreffenden Investmentfonds berechneten Nettoinventarwerte, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Werte vom Verwaltungsrat noch korrigiert werden. Aufträge (Erwerb, Rückgabe, Umschichtungen) werden zu Nettoinventarwerten abgewickelt, die erst nach Eingang des entsprechenden Auftrags gemäß dem Verkaufsprospekt und der Satzung des betreffenden Investmentfonds berechnet werden. Angegebene Wechselkurse stammen von WM/Reuters und dienen lediglich der Information. Aufträge werden zu den in dem Verkaufsunterlagen des betreffenden Investmentfonds genannten Wechselkursen abgewickelt.
7. Sorgfaltspflichten
(1) Der Anleger ist verpflichtet, die technische Verbindung zu MyFunds nur über die von FTIS gesondert mitgeteilten MyFunds Zugangskanäle (zum Beispiel Internetadresse) herzustellen.
(2) Der Anleger hat
a) seine personalisierten Sicherheitsmerkmale geheim zu halten sowie
b) sein Authentifizierungsinstrument vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren.
Der Anleger ist sich bewusst, dass jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, in Verbindung mit der Kenntnis des dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmals das MyFunds-Verfahren missbräuchlich nutzen kann.
(3) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten:
a) Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden. Die elektronische Speicherung von persönlichen Authentifizierungsmerkmalen (z. B. biometrische Daten) ist nur in den Fällen zulässig, in denen die jeweilige Anwendung (z. B. Mobile App) dies explizit vorsieht.
b) Bei Eingabe des personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können.
c) Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail oder auf andere Weise weitergegeben werden.
d) Das personalisierte Sicherheitsmerkmaldarf nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden.
e) Ein einmaligen Zugangscode darf nicht auf demselben Gerät empfangen oder gespeichert werden, auf dem er zur Freigabe MyFunds genutzt werden (Kanaltrennung).
Lediglich FTIS eigene Autorisierungsapplikationen, deren Funktionsweise ausdrücklich zur Verwendung auf einem Gerät ausgewiesen wird, dürfen auf demselben Gerät empfangen und/oder gespeichert werden, auf dem sie zur Freigabe in MyFunds genutzt werden.
(4) Der Anleger muss die Sicherheitshinweise zu MyFunds auf der Internetseite der FTIS, insbesondere auch die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Anlegersystem), beachten.
(5) Soweit FTIS dem Anleger Daten aus seinem MyFunds- Auftrag (zum Beispiel Betrag, Name des Investmentfonds, Wertpapierkennnummer) zur Bestätigung anzeigt, ist der Anlegerverpflichtet, vor seiner Bestätigung die Übereinstimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten zu prüfen.
(6) Ist dem Anleger bekannt, dass ein unberechtigter Dritter von den personalisierten Sicherheitsmerkmalen Kenntnis erlangt hat oder sich Zugang zu Geräten und Instrumenten verschafft hat, die zur Übermittlung von Autorisierungsinstrumenten genutzt werden, oder besteht zumindest der Verdacht einer derartigen Kenntnis beziehungsweise des Zugangs oder der Verdacht der unberechtigten Nutzung personalisierter Sicherheitsmerkmale oder eines Authentifizierungsmerkmals, so ist der Anleger verpflichtet, unverzüglich seine personalisierten Sicherheitsmerkmale zu ändern beziehungsweise zu sperren oder das registrierte persönliche Authentifizierungsmerkmal zu deaktivieren.
Sofern ihm dies nicht selbst möglich ist, hat er FTIS unverzüglich zu unterrichten. In Notfällen steht die Telefonnummer des Sperrdienstes Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 an deutschen Arbeitstagen (ausser an deutschen gesetzlichen Feiertagen sowie den 24.12. und 31.12.) zur Verfügung, die über die Internetseite der FTIS zu erfahren ist.
(7) Der Anleger hat die Verfahrensanleitungen, insbesondere die ihm während des Online-Kontakts angezeigte Benutzerführung, zu beachten und alle von ihm eingegebenen oder die von einer Anwendung ermittelten und ausgelesenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge und insbesondere nicht oder nicht richtig ausgefüllte Felder können Rückfragen und Missverständnisse zur Folge haben, die zu Verzögerungen der Ausführung führen können. FTIS überprüft nicht die formale und inhaltliche Richtigkeit der erteilten Aufträge.
8. Nutzungssperre
(1) FTIS ist berechtigt, den Zugang zu MyFunds ganz oder teilweise zu sperren oder auf eine andere Anwendung zur Autorisierung und Authentifizierung umzuleiten, wenn
a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit von MyFunds und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen oder
b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale/Authentifizierungsmerkmale besteht oder
c) sie berechtigt ist, den MyFunds-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale/Authentifizierungsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn
a) 3-mal hintereinander der einmalige numerische Pass-Code falsch eingegeben werden oder
b) 3-mal hintereinander das Passwort oder registrierte persönliche Authentifizierungsmerkmale falsch eingegeben, als fehlerhaft erkannt werden oder nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können.
(3) FTIS wird den Anleger über Sperren unverzüglich in Textform informieren.
9. E-Mail-Adresse
Zur Nutzung der digitalen Services der FTIS, einschließlich MyFunds, ist es erforderlich, dass der Anleger der FTIS eine E-Mail- Adresse zur Verfügung stellt. Der Anleger stellt sicher, dass die in MyFunds hinterlegte E-Mail-Adresse immer auf dem aktuellen Stand ist.
Änderungen sind vom Anleger unverzüglich im MyFunds vorzunehmen.
10. Nutzung der Post-Box
(1) Inhalt
In der Post-Box werden dem Anleger persönliche Dokumente und Informationen zum Anteilinhaberdepot (z. B. Abrechnungen der Aufträge, VL- und Steuerdaten, Ausschüttungsanzeigen und Jahresdepotauszug sowie Fondsmaßnahmen und allgemeiner Schriftwechsel ) online zur Verfügung gestellt. Das heißt, der Anleger kann sich die Unterlagen online ansehen, herunterladen, ausdrucken und archivieren. Die Dokumentenauswahl kann von der FTIS unter Berücksichtigung der Belange des Anlegers jederzeit erweitert oder verringert werden. FTIS wird den Anleger hierüber informieren. Hiervon ausgenommen sind Schriftstücke, für die gesetzliche Vorgaben oder besondere Umstände die postalische Zustellung notwendig machen.
(2) Benachrichtigung
FTIS informiert den Anleger über die Einstellung von Dokumenten per E-Mail oder SMS. Die Benachrichtigung erfolgt zeitnah, in der Regel am Tag der Einstellung. Eine Benachrichtigung bezieht sich auf sämtliche seit der letzten Benachrichtigung eingestellten Dokumente.
(3) Verzicht auf papierhafte Postzustellung
Die Post-Box wird mit dem Abschluss dieses Vertrages eingerichtet.
Mit der Einrichtung der Post-Box verzichtet der Anlegerauf den postalischen Versand der eingestellten Dokumente Dies gilt auch für termin- und fristgebundene Nachrichten. Davon unberührt bleibt das Recht des Anleger, nach dem KAGB bestimmte Unterlagen in Papierform zu erhalten. FTIS ist weiter berechtigt, die hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem Anleger zuzusenden, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z. B. des vorübergehenden Ausfalls der Post-Box) zweckmäßig ist. Der Anlegerverpflichtet sich, die Post-Box regelmäßig – mindestens einmal monatlich – auf neu hinterlegte Dokumente zu prüfen. Er kontrolliert die in der Post-Box hinterlegten Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Beanstandungen sind FTIS unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach Zugang und aus Beweisgründen in Textform mitzuteilen.
(4) Unveränderbarkeit der Daten/Haftung
FTIS garantiert die Unveränderbarkeit der Daten in der Post-Box, sofern die Daten innerhalb der Post-Box gespeichert oder aufbewahrt werden. Werden Dokumente außerhalb der Post-Box gespeichert, aufbewahrt oder in veränderter Form in Umlauf gebracht, übernimmt FTIS hierfür keine Haftung.
(5) Historie
In der Post-Box und dem Archiv werden Dokumente in der Regel 12 Monate zur Verfügung gestellt. Der Anlegerwird in MyFunds über den Zeitpunkt der automatischen Löschung in Kenntnis gesetzt. Nach Ablauf dieser Fristen erhält der Anlegerkeine gesonderte Nachricht.
11. Haftung der FTIS bei einer nicht autorisierten MyFunds Verfügung und einer nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten MyFunds Verfügung
Die Haftung der FTIS bei einer nicht autorisierten MyFunds-Verfügung und einer nicht, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten MyFunds - Verfügung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen.
(11.1) Haftung bei nicht autorisierten Transaktionen in Investmentanteilen vor der Sperranzeige
Beruhen nicht autorisierte Transaktionen in Investmentanteilen vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen oder gestohlenen Passworts und /oder einmaligen numerischen Pass-Code oder auf der sonstigen missbräuchlichen Nutzung des Passworts und /oder des einmaligen numerischen Pass-Codes und ist FTIS hierdurch ein Schaden entstanden, haften der Anleger und FTIS nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.
(11.2) Haftung bei nicht autorisierten Transaktionen in Investmentanteilen ab der Sperranzeige
Sobald FTIS eine Sperranzeige eines Anleger erhalten hat, übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte MyFunds-Aufträge entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat.
12. Haftungsauschluss
(1) Für Störungen des elektronischen Vertriebswegs, insbesondere für die nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung sowie dafür, dass der Zugang zum Anteilinhaberdepot des Anleger über MyFunds vorübergehend nicht möglich ist, haftet FTIS nur bei Vorsatz und grobem Verschulden.
(2) Den Schaden, der dem Anleger aus Übermittlungsfehlern bei der Abwicklung über MyFunds entsteht, trägt FTIS, es sei denn, der Anleger hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
13. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen über die Teilnahme an MyFunds inklusive Post-Box
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Anleger spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens durch Einstellen in die Post-Box angeboten. Der Anleger kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen.
Die Zustimmung des Anleger gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn FTIS in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Anleger Änderungen dieser Bedingungen angeboten, kann er diese Vereinbarungen über die Teilnahme am MyFunds inklusive Post-Box vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn FTIS in ihrem Angebot besonders hinweisen.
14. Datenverarbeitung und Online-Zugang für Vermittler
Der Anleger beauftragt die FTIS, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Daten, Transaktions- und Steuerdaten sowie durch den Angemessenheitstest erhobene Daten (sofern durchgeführt) den vom Anleger jeweils benannten Vermittler/Untervermittler sowie dessen Vermittlerzentrale (zusammen die „Vermittler“) für eine umfassende anlagegerechte Vermittlung und ggf. Beratung über die Weiterentwicklung und Pflege des Depotbestandes und die Anlage in Anteilen in Investmentfonds bei der FTIS zu übermitteln bzw. den entsprechenden Vermittlern einen lesenden Zugriff auf das Anteilinhaberdepot und die Post-Box des Anleger zu gewähren.
Die FTIS ist zusätzlich berechtigt die Aufzeichnungen der mit dem Anleger geführten Telefonate, der in MyFunds erteilten Aufträge sowie im Rahmen eines Angemessenheitstests erhobene Daten und Transaktionsdaten zum Nachweis des Inhaltes und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zu verarbeiten, zu speichern und innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren oder auf besondere Behördenanforderung innerhalb von 7 Jahren an Aufsichtsbehörden weiterzuleiten.
Abweichend von den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beauftragt der Anlegerdie FTIS die personenbezogenen Daten des Anleger sowie aufgezeichnete Telefonate und Ergebnisse des Angemessenheitstests (sofern durchgeführt) mindestens für die Dauer von 10 Jahren beginnend ab Beendigung des Vertragsverhältnisses zur FTIS vorzuhalten und elektronisch zu verarbeiten.
Soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen Daten für einen längeren Zeitraum vorgehalten und verarbeitet werden müssen, gelten diese. Der Anleger ist damit einverstanden, dass FTIS die sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Daten zum Nachweis deren Inhaltes und zu statistischen Zwecken, zum Nachweis deren Inhaltes und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verwenden kann.
Diesen Rechtseinräumungen und Zustimmungen kann der Anlegerjeweils jederzeit widersprechen.
15. Referenzkonto
Das vom Anleger zu benennende Referenzkonto dient zur Abwicklung von Erwerbs- und Rückgabeaufträgen. So wird bei online erteilten Erwerbsaufträgen der entsprechende Gegenwert bei Fälligkeit von dem Referenzkonto per Lastschrift eingezogen. Bei online erteilten Anteilsrückgaben (Auszahlungen) wird der Verkaufserlös ausschließlich auf das Referenzkonto überwiesen.
Das Referenzkonto kann jederzeit mittels schriftlichem Auftrag (im Original unterschrieben) geändert werden.
16. Laufzeit, Vertragsrücktritt und Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt mit deren Annahme durch FTIS in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, diese Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich oder über MyFunds auf elektronischem Weg zu kündigen.
(3) FTIS ist berechtigt, diese Vereinbarung zum jeweils Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Übermittlung der Kündigung erfolgt auf elektronischem Weg an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse, durch Einstellung in die Post-Box oder auf postalischem Weg an die zuletzt angegebene postalische Adresse.
(4) Durch die Kündigung dieser Vereinbarung bleiben andere Vertrags- oder Rechtsverhältnisse zwischen dem Anleger und FTIS unberührt.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand richtet sich nach deutschem Recht (§§ 12 ff. ZPO).
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