Diese Seite ist für Personen mit Wohnsitz Deutschland. Andere Länder
Australien
Belgien
Brasilien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Golf und Mittlerer Osten
Grossbritanien
Hong Kong
Indien
Italien
Japan
Kanada
Korea
Luxemburg
Mexiko
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Singapur
Slovakei
Spanien
Südafrika
Taiwan
Templeton Offshore
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigte Staaten
Zypern
Franklin Templeton Mutual Series

Mündelsichere Fonds

Was bedeutet "mündelsicher"?

Als "mündelsicher" im Sinne von § 1807 BGB werden Vermögensanlagen bezeichnet, wenn Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Anleihen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für "mündelsicher" erklärt worden sind. Demnach soll der Vormund das Geld verzinslich und sicher anlegen.

Was sind "mündelsichere" Fonds?

Investmentfonds sind in zahlreichen Fällen von Vormundschaftsgerichten für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen worden. Die Anlage von Mündelgeldern ist grundsätzlich in den in
§ 1807 BGB näher definierten mündelsicheren Anlagen möglich. Im Einzelfall kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag eine Anlage in anderen als den im Gesetz ausdrücklich genannten mündelsicheren Anlageformen gestatten, siehe § 1811 BGB. Wichtig ist somit, dass es eigentlich nicht korrekt ist, einen Fonds als "mündelsicher" zu bezeichnen, weil das BGB nur bestimmte Anlageformen per se als mündelsicher bezeichnet. Bei einem Beschluss des Vormundschaftsgerichts wird jedoch eine Anlage in andere als mündelsichere Anlagen gestattet.

Anmerkung:
Die Anlage von Mündelgeldern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Einzelfall-Entscheidung, ob ein Fonds mündelsicher im Sinne des BGB ist, obliegt dem jeweiligen Vormundschaftsgericht, das sich bei seiner Entscheidungsfindung an bereits vorliegenden gerichtlichen Genehmigungen orientieren wird. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei um Einzelfall-Entscheidungen handelt. Das bedeutet, dass diese Gerichtsbeschlüsse nur als Argumentationshilfe herangezogen werden können, da andere Gerichte möglicherweise anders entscheiden würden.

Hier finden Sie die aktuelle Liste aller Franklin Templeton Fonds, die in der Vergangenheit als "mündelsicher" angesehen wurden:

Mündelsichere Fonds
Fonds-Nr. Fondsname Datum Beschluss
802 Templeton Global (Euro) Fund A(Ydis)EUR1 10.12.1997 Amtsgericht Neu-Ulm,
Az.:XVII 0140/94
815

781
Templeton Global Balanced Fund A(Qdis)USD1
Templeton Global Balanced Fund A(acc) USD1
01.02.2001 Amtsgericht Ingoldstadt,
Az.: XVII 1272/92
147
793

813
Templeton Growth Fund, Inc.
Templeton Growth (Euro) Fund A(acc) EUR1
Templeton Emerging Markets Bond Fund A(Qdis)USD1
20.02.2002 Notariat II Engstingen,
Az.: II GR N Nr. 147/2000
793

818
Templeton Growth (Euro) Fund A(acc) EUR1
Templeton Euro Liquid Reserve Fund A(Ydis)EUR1
05.07.2002 Notariat Balingen III,
Az.: AB Nr. 1074 GRN 2002 Nr. 146
349 Templeton Global Total Return Fund A(Mdis)EUR1 08.10.2007 Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch, Az.: XVII 0150/97